Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1978 - Xa ND 3/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3820
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1978 - Xa ND 3/78 (https://dejure.org/1978,3820)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.05.1978 - Xa ND 3/78 (https://dejure.org/1978,3820)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Mai 1978 - Xa ND 3/78 (https://dejure.org/1978,3820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,3820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 47 Abs. 7
    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 191
  • BRS 33 Nr. 23
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90

    Zum Abwägungsgebot bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Selbst wenn man unberücksichtigt läßt, daß im vorliegenden Falle eine derartige vorzeitige Besitzeinweisung bislang noch gar nicht vorliegt, mithin dieser Rechtsschutz tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden kann, kommt eine Verweisung auf diese Rechtsschutzmöglichkeit deshalb nicht in Betracht, weil das Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung vor dem Landgericht einem anderen Verfahrensgrundsatz (Beibringungsgrundsatz) als das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (Untersuchungsgrundsatz) folgt, so daß aus diesem Grunde kein gleichwertiger einstweiliger Rechtsschutz gegeben ist (anderer Ansicht: OVG Münster, Beschluß vom 26.05.1978 - BRS 33 Nr. 23).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 K 2785/98

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebührensatzung; Gebühr;

    Angesichts des im Rahmen dieser Vorschrift zu fordernden strengen Maßstabes ("schwerer Nachteil oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten") könne ein Antragsteller auch auf das Verfahren nach §§ 80, 123 VwGO verwiesen werden (vgl. insbesondere OVG Münster, Beschl. v. 26.5.1978 - X aND 3/78 - BRS 33 Nr. 23 = OVGE 33, 229 = DVBl. 1979, 191; Beschl. v. 25.1.1979 - VII aND 6/78 - BRS 35 Nr. 32 = BauR 1979, 208; Beschl. v. 23.12.1980 - 11 aND 19/80 - BRS 36 Nr. 40; a.A. dagegen HessVGH, Beschl. v. 12.1.1989 - 3 NG 4239/88 - DVBl. 1989, 887; ähnlich OVG Saarland, Beschl. v. 22.5.1984 - 2 Q 2/84 - DÖV 1985, 74).
  • VGH Hessen, 12.01.1989 - 3 NG 4239/88

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes mittels einstweiliger Anordnung nach

    Zwar wird die Auffassung vertreten, daß ein Rechtsschutzbedürfnis in Verfahren nach § 47 Abs. 8 VwGO nicht gegeben sei, wenn der Antragsteller in anderer Weise, insbesondere in Verfahren nach den §§ 80 oder 123 VwGO ausreichenden Rechtsschutz erlangen könne (vgl. OVG NW Beschluß vom 23. Dezember 1980 - 11 a ND 19/80 - BRS 36 Nr. 40 ; Beschluß vom 26. Mai 1978 - X a ND 3/78- BRS 33 Nr. 23 ; OVG Saarland, Beschluß vom 11. Juni 198 - 2 O 4/81 - BRS 38 Nr. 59 ; Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 47 Rdnr. 76).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht